Jugendfeuerwehr Garlitz
Die Jugendfeuerwehr - Garlitz wurde 1990 gegründet und ist aktuell mit 30 Kinder und Jugendlichen eine der mitgliederstärksten Jugendwehren im Amt Nennhausen. Gerade in ländlichen Gebieten ist die Nachwuchsförderung eine wichtige Aufgabe, um Kindern und Jugendlichen einen Weg zu zeigen, wie ihre Energie spielerisch genutzt und gefördert werden kann, damit aus jungen Menschen verantwortungsvolle junge Erwachsene werden können.
Zusammen mit meinem Team, aus pädagogisch geschulten Jugendwarten/in und Betreuern, stellen wir uns dieser Herausforderung mit Leidenschaft und Geduld, um kreativ und kompetent, die Ausbildung und Betreuung zu übernehmen.
Aktivitäten:
- Theoretische und praktische Ausbildung (alle 14 Tage)
- Vorbereitung auf Wettkämpfe und Jugendabzeichen
- Intensive und diskrete Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Lernschwächen
- Förderung der sozialen Bindungen durch gemeinsame Ausbildungstage und Wettkämpfe mit Partnerwehren (Märkisch Luch Cup, Amtsausbildungstage und Abnahme der Jugendfeuerwehr Flamme 1 u. 2, u.v.m.)
- Jährliches Jugendzeltlager (3 Tage)
- Nachwuchsgewinnung für die Freiwillige Feuerwehr Garlitz
Informationen & Ausbildungszeiten:
- Alle 14 Tage samstags von 10:00 – 12:00 Uhr
- Die Zeiten und Tage können je nach Wetterlage oder Wettkampf und Ausbildungsvorbereitung variieren.
- WhatsApp - Gruppe für Eltern und Kinder
- Zusätzliche Ausbildungstage bei Wettkampf- oder Prüfungsvorbereitung
- Aufnahme in die Jugendfeuerwehr (ab 8 Jahren, Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen erst ab 10 Jahren)
- Übergang zu den Erwachsenen ab 18 Jahren
Wie überall sind finanzielle Mittel für sportliche Übungen (Wettkämpe, Löschangriff, etc.) sowie für Lehrmittel und Übungsmaterial, die für eine fundierte Ausbildung nötig sind, oft nicht oder nicht ausreichend vorhanden… Deshalb sind wir für jede finanzielle und gerne auch sachbezogene Materielle Unterstützung sehr dankbar. Bitte auf das Spendenkonto der Freiwilligen Feuerwehr Garlitz e.V. überweisen. Danke.
Ihre Jugendleiterin
Beatrice Stein-Neri
- Download: Die Jugendfeuerwehr Garlitz stellt sich vor
- als gemeinnütziger Verein, können Spendenbescheinigungen gemäß §60a Abs. 1 AO (nach §§51, 59, 60 und 60AO) ausgestellt werden.